KreisLandFrauen Goslar
Januar
Italienische Küche
Ein erlebnisreicher Kochkurs mit Sabine Stolz.
Wann: Sa., 27.1.24 10:00-14:00 Uhr Wo: BBS Goslar Bornhardtstr. 14 38640 Goslar
Anmeldung: bis 10.1.24 bei S. Mahnkopf 05346 2633 ab 18:00 Uhr, gern auf AB sprechen!
Kosten: 25 € zzgl. Material
Februar
Klappern gehört zum Handwerk
Seminar zur Öffentlichkeitsarbeit in Vereinen & Verbänden
Praktische Anwendungen in der Erstellung von Texten, Fotos und Videos!
Ref.: Doris Zick, Journalistin
Wann: Fr., 2.2.24 09:00-16:30 Uhr Wo: Gemeinderaum Bettingerode Hauptstr. 17 38667 Bettingerode
Anmeldung: G. Hübner 0531/28997 124 gunhild.huebner@lwk-niedersachsen.de
Grünkohlessen
Vor dem leckeren Essen und einem gemütlichen Beisammensein hören wir den 4. Teil aus der Vortragsreihe "Gelungene Fluchten" von Lothar Engler.
Wann: Mi., 7.2.24 10:30 Uhr Wo: Restaurant Finkenherd Osterwieckerstr. 75 38690 Goslar
Anmeldung: bis 24.1.24 bei L. Wesche 05324 2477
Kreisversammlung
Mit dem Vortrag: "Als Granny Au-Pair in China, Südafrika und den USA"
Vor ein paar Jahren erfuhr Carmela Röhr aus der Zeitung von der Möglichkeit als Granny Au-pair, eine
Art Leihoma, ins Ausland zu gehen. Sie träumte von einem Einsatz in Australien, aber auch Asien zählte zu ihren Favoriten. Also nahm sie ein Angebot einer jungen chinesischen Familie an…
Ref.: Carmela Röhr
Wann: Di., 20.2.24 14:00 Uhr Wo: Festhalle Wolfshagen Am Jahnskamp 4 38685 Langelsheim
Anmeldung: bis 14.2.24 bei U. Illers 05383 1685 Kosten: 10€
März
Jahreshauptversammlung
Neben guten Gesprächen bei Kaffee & Kuchen wollen wir unseren neuen Vorstand wählen.
Wann: Mo. 4.3.24 14:30 Uhr Wo: Lindenhof Schützenallee 1 38640 Goslar
Anmeldung: bis 26.2.24 bei S. Schwacke 0151 560 905 14
LandFrauen-Kino: "Enkel für Fortgeschrittene“
Wir laden Sie ein, gemütlich mit Sekt und einem kleinen Snack, diese bezaubernde Komödie anzusehen:
Ein Jahr war Karin als Leih-Oma in Neuseeland. Als sie wieder nach Deutschland zurückkehrt, hat ihr
Mann Harald sie gegen die Witwe Sigrid ersetzt. Nun beschließt sie mit ihren Freunden Philippa und
Gerhard den Schülerladen „Schlüsselkinder“ zu übernehmen. Doch jeden Tag von Kindern umgeben
zu sein ist schwerer als erwartet. Schauspieler: Heiner Lauterbach, Maren Kroymann uvm.
Wann: Mi., 20.3.24 17:15 Uhr Wo: Cineplex Carl-Zeiß-Str. 1 38644 Goslar Kosten: 10€
Anmeldung: bis 14.3.24 bei U. Illers 05383 1685
April
Frauenfrühstück "Wie wir wurden, was wir sind"
Neben einem leckeren Frühstück hören wir den 4. Teil der Vortragsreihe von Wolfgang Borchardt. An Hand von Schlagern und Liedertexten lassen wir die Gesellschaftsgeschichte der 70er & 80er Jahre Revue passieren.
Wann: Sa., 6.4.24 10:00 Uhr Wo: Dorfgemeinschaftsanlagen Swenslop 4 neben der Kirche 38704 Upen
Anmeldung: bis 23.3.24 bei F. Schlesinger 01511 521 9669
Onlineveranstaltung: "Update Hygiene bei Hof-, Dorf- u. Straßenfesten"
Verbraucherschutz ist wichtig: Alle, die Lebensmittel an Dritte weitergeben benötigen regelmäßige
Schulungen im Bereich Hygiene- und Infektionsschutz. Dies gilt auch für ehrenamtlich tätige Personen.
Ref.: Beate Adolphi, LWK Northeim
Wann: Do., 18.4.24 18:00 Uhr Wo: online, Link wird bei Anmeldung bekannt gegeben
Anmeldung: G. Hübner 0531/28997 124 gunhild.huebner@lwk-niedersachsen.de
Villa Charlotte - Besichtigung des Gründerzentrums Bad Harzburg
Wir wollen die Gründerzeit-Villa kennenlernen und stilvoll Kaffee trinken.
Die Führung durch die Räume dauert ca. 90 min. Maximale Teilnehmerzahl: 15 Personen. Treffpunkt im Hof der Villa. Parkmöglichkeiten im Parkhaus am Markt.
Wann: Di., 23.4.24 14:00 Uhr Wo: Villa Charlotte Ricarda-Huch-Str. 10
Anmeldung: bis 6.4.24 bei A. Duderstadt 05324 2250 Kosten: 25€
Mai
Fahrt ins Blaue
Laßt Euch überraschen!
Wann: Mi., 15.5.24 Weitere Informationen und Anmeldung: bis 30.4.24 bei S. Loose 05346 94300
Juni
Ostharingen kennenlernen
Wir laden zur Dorfbesichtigung ein und lernen mit Ostharingen eines unserer Dörfer im Vereinsgebiet kennen.
Wann: Mo., 10.6.24 14 Uhr Wo: Schützensaal Neuer Weg 10 38704 Ostharingen
Anmeldung: bis 25.5.24 bei S. Schwacke 0151 560 905 14
Juli
Vorstandssitzung mit den Ortsvertreterinnen
Wann: Mi., 3.7.24 14:30 Uhr Wo: Waldcafe Liebenburg Poststraße 2 38704 Liebenburg
August
Stadtführung - Goslar: "rechts & links der Abzucht"
Frau Prüssner erzählt uns spannende Geschichten und zeigt uns Goslar von einer ganz neuen Seite.
Wann: Mo., 19.8.24 14 Uhr Wo: Parkplatz vor der Kaiserpfalz 38640 Goslar
Anmeldung und weitere Informationen: bis 9.8.24 bei E. Schmidt 05324 75015
September
Mit dem Rad - Entlang am Grünen Band
Dort, wo früher die innerdeutsche Grenze verlief, kann man heute auf dem „Grünen Band“
wunderschön radeln. Neben der schönen Natur warten entlang der Strecke noch Überreste der DDR
Grenzanlagen.
Wann: Sa., 7.9.24 10 Uhr Wo: Hof Wedde Oststr. 4 38667 Bettingerode
Anmeldung: Heike Wedde 05322 80029 heikewedde@t-online.de
Schleswig-Holstein: Perlen zwischen Nord- u. Ostsee
Wir wollen bei einer Mehrtagesfahrt die schönsten Städte Schleswig-Holsteins besuchen. Dabei darf Lübeck und sein Marzipan natürlich nicht fehlen.
Wann: vom Fr. 13. - Mo. 16.9.24
Anmeldung und weitere Informationen: bei L. Wesche 05324 2477
Herbstliches Basteln
Mit Ursula Hütker wollen wir Schönes zur Herbstzeit basteln. Dazu sind mitzubringen: getrocknete Blumen und Blüten, um Kürbisse zu dekorieren, die wir besorgen. Wer Kränze machen will, bitte dazu auch Material mitbringen. Ausserdem brauchen wir noch: Schere, Bindedraht, Schleifenband und -wer hat- ein Klebepistole.
Wann: Mi., 18.9.24 Wo: Dorfstr. 19 38685 Bredelem
Anmeldung: bis 10.9.24 bei A.-K. Szierbowski 05326 2931
Wandern im Ostharz
Die gemütliche Wanderung führt uns rund um die Burg Regenstein bei Blankenburg. Auf der ca. 6 km (2,5-3 Std.) langen Strecke sehen wir die Sandhöhlen und die Regensteinmühle. Hier sind die Stempelstellen 80, 81, 82. Wetter angepasste Kleidung und Rucksackverpflegung sind mitzubringen. Anschließend wollen wir gemeinsam Kaffee trinken.
Wann: Sa., 28.9.24 10 Uhr Wo: Treffpunkt Mediamarktparkplatz Goslar
Anmeldung: bei Karin Schilling 0171 1052196 schilling.mahner@gmx.de
Oktober
Literarischer Abend mit kleinem Imbiss
Elke Brummer erzählt, wie ein Buch vom Autor auf die Bestsellerliste kommt. Dazu stellt sie Neues vom Buchmakrt vor.
Wann: Do., 10.10.24 17:00 Uhr Wo: Pfarrscheune Ringstraße 11 38704 Dörnten
Anmeldung: bis 30.9.24 bei S. Mahnkopf 05346 2633 ab 18:00 Uhr, gern auf AB sprechen!
Staudenbörse - Schönes für den Garten
Pflanzen, Stauden und vieles mehr gibt es bei der traditionellen Staudenbörse der LandFrauen. Dazu werden Bratwurst, Suppe u. Kaffee/Kuchen angeboten. Bei Interesse finden Führungen zum Hühnerstall & Hühnermobil statt.
Wer Stauden abgeben möchte: Bitte bei Heike Wedde unter 05322 80029 melden. Anlieferung am Fr. 11.10.24 ab 16 Uhr im Birkenhof.
Wann: Sa., 12.10.24 10 Uhr Wo: Birkenhof Immenröderstr. 21 38644 Goslar
November
Fahrt zum Friedrichstadt-Palast Berlin
Wir fahren mit dem Bus nach Berlin und sehen uns da die Show an. Danach haben wir eine Übernachtung und die Möglichkeit, an einer Stadtführung in Potsdam teilzunehmen.
Kosten: Busfahrt inkl. Übernachtung im DZ 145€, EZ 50€ Zuschlag, Show ca. 90€, Stadtführung Potsdam 13€
Anmeldung & nähere Infos: bis 17.08.24 bei Elke Schmidt 05324 75015
Wir gestalten uns einen Adventskalender - jeder für sich und doch alle zusammen
24 sollen es sein: egal, ob Sterne, Gehäkeltes kleine Marmeladengläser. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Wichtig ist, jedes der 24 Stücke einzeln zu verpacken und mit einem Blanco-Geschenkanhänger zu versehen. Bis zum 15.11.24 geben Sie dann die 24 Einzelstücke in einem Karton bei Frau Wedde in Bettingerode, bei Frau Tatge in Goslar oder bei Frau Schellmann in Rhüden ab. Ende November erhalten Sie dann Ihren individuellen Adventskalender.
Anmeldung: bis 4.11.24 bei I. Schellmann 0152 01905908 schellmann.inken@online.de
Abgabe: bis zum 15.11.24 in Bettingeroder, Rhüden oder Goslar
Wenn Herr Knigge am Tisch sitzt - Umgangsformen rund um Tisch & Tafel
Vom Ankommen der Gäste bis zur Verabschiedung.
Dieser Aktiv-Vortrag wird in der ehemaligen Gaststätte Leiste stattfinden, um so bei einem
gemeinsamen Essen mit verschiedenen Gängen die Benimm-Empfehlungen in die Praxis umzusetzen.
Ein Essen mit Ansage. Begrenzte Teilnehmerzahl, max. 20 Personen
Ref.: Margret Emke, LWK Vechta
Wann: Do., 21.11.24 18:00 Uhr Wo: ehem. Gaststätte Leiste Hauptstr. 7 38667 Bettingerode
Anmeldung: bis zum 30.10.2024 bei H. Wedde 05322 80029 heikewedde@t-online.de
Dezember
Adventsfeier
"Hinfallen, aufstehen, Krohne richten, weiter machen", das ist das Thema, das uns auf unserer Adventsfeier von Landespastorin Susanne Paul vorgestellt wird.
Wann: Mo., 2.12.24 14:30 Uhr Wo: Lindenhof Schützenallee 1 38640 Goslar
Anmeldung: bis 23.11.24 bei S. Schwacke 0151 560 905
Land Frauen
Satzung des LandFrauenvereins Goslar
It. Beschluss der Jahreshauptversammlung am 05. April 2022
& 1 Name, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr
(1)Der Verein führt den Namen LandFrauenverein Goslar.
(2)Der Verein wurde am 02.07.1946 gegründet, als landwirtschaftlicher Hausfrauenverein
Kreis Goslar, beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 06.11.1946.
(3)Das Vereinsgebiet erstreckt sich auf die Stadt Goslar mit ihren Stadtteilen, den Landkreis
Goslar und angrenzende Ortschaften.
Der Verein hat seinen Sitz am Wohnsitz der ersten Vorsitzenden.
(4)Der LandFrauenverein ist Mitglied im Kreisverband Goslar und im Niedersächsischen
LandFrauenverband Hannover e.V.
(5)Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
& 2 Zweck und Aufgabe
(1) Der Verein vertritt und fördert die Interessen der Frauen im ländlichen Raum.
(2) Parteipolitisch unabhängig und überkonfessionell, auf christlicher Grundlage, setzt er sich
für die Verbesserung der Lebensbedingungen im ländlichen Raum ein. Er befasst sich
daher mit allen Fragen, die für das Leben der Bevölkerung im ländlichen Raum von
Bedeutung sind.
(3) Im Rahmen dieser Zielsetzung nimmt der Verein folgende Aufgaben wahr:
° die Vertretung der Interessen der Frauen und ihrer Familien im ländlichen Raum und
in der Landwirtschaft
« Information und Weiterbildung der Frauen im ländlichen Raum als Hilfe und
Unterstützung für die Bewältigung der Aufgaben in Familie, Beruf und Gesellschaft.
« Förderung der wirtschaftlichen, landwirtschaftlichen, ökologischen, sozialen,
kulturellen und strukturellen Belange des ländlichen Raumes
« Förderung der Kinder und Jugendlichen im ländlichen Raum.
(4) Der Verein strebt eine Zusammenarbeit mit anderen Vereinen und Organisationen auf
örtlicher Ebene an.
(5) Alle Vereinsämter werden ehrenamtlich wahrgenommen. Vergütungen und Zahlungen
können nur auf Grundlage dieser Satzung und den entsprechenden gesetzlichen
Regelungen erfolgen.
$ 3 Mitgliedschaft
(1)
Jede Frau, die
den
Zweck
und
die
Aufgaben
des
Vereins
unterstützt,
kann
aktives
Mitglied
werden.
(2)
Die
Aufnahme
erfolgt
anhand
einer
schriftlichen
Beitrittserklärung
an
den
Vorstand
des
Vereins,
der
über
die
Aufnahme
entscheidet.
Ablehnungen
bedürfen
keiner
Begründung.
(3)
Einzelpersonen
und
juristische
Personen können
als
Fördermitglieder
aufgenommen
werden.
4)
Der
Austritt
aus
dem
Verein
kann
nur
zum
Ende
eines
Kalenderjahres
erfolgen
und
muss
schriftlich
bis
zum
30.
September
des
Jahres
an
den
Vorstand
erklärt
werden.
Bereits
gezahlte
Beiträge
werden
nicht
zurückerstattet.
(5)Vereinsmitglieder
können
durch Beschluss
des
Vorstandes
aus
dem
Verein
ausgeschlossen werden,
wenn
sie
mit
der
Beitragszahlung
zwei Jahre
im
Rückstand
sind
oder
in
grober
Weise
gegen
die
Vereinsinteressen
verstoßen haben.
(6)
Einzelpersonen,
die
sich
in
besonderer
Weise
um
die Arbeit
und
Entwicklung
des
Vereins
verdient
gemacht
haben,
können
durch
die
Mitgliederversammlung
zum
Ehrenmitglied
ernannt
werden.
$ 4 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind
1. die Mitgliederversammlung,
2. der Vorstand,
3. der erweiterte VorstandDie
Kreisvorsitzende wird
zu
den
Sitzungen
des
erweiterten
Vorstandes
als
Gast
eingeladen.
Sie hat kein
Stimmrecht.
8 5 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt.
(2)
Die Einladung zur Mitgliederversammlung
erfolgt
auf
schriftlichem
Wege
mit
Angabe
der
Tagesordnung.
An
diejenigen
Mitglieder, die
dem
Verein
ihre
E-Mail-Adresse
mitgeteilt
haben,
kann
die
Einladung
auch
per E-Mail
erfolgen.
(3) Die Mitgliederversammlung ist zuständig für
* Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
« Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes
* Genehmigung des Haushaltsabschlusses
« Entlastung des Vorstandes
« Wahl der Rechnungsprüferinnen
« Festsetzung des Mitgliederbeitrages
« Genehmigung des Haushaltsplanes
« Festlegung der Höhe der Vergütung für den Arbeits- und Zeitaufwand des Vorstandes
« Wahl des Vorstandes
« Genehmigung der Satzung und Beschlussfassung über Satzungsänderungen
« Beschlussfassung über die Wahlordnung des Vereins
« Beschlussfassung über alle Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für den Verein.
(4) Die Durchführung der Wahlen erfolgt nach der von der Mitgliederversammlung
beschlossenen Wahlordnung.
(5) Mitgliederversammlungen ohne körperliche Anwesenheit am Versammlungsort sind
möglich (virtuelle bzw. digitale Mitgliederversammlung). Mitgliederrechte können dabei im
Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden. Ebenfalls kann die schriftliche
Stimmabgabe ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung vor der Durchführung der
Mitgliederversammlung durch den Vorstand ermöglicht werden.
Ein Beschluss ganz ohne Versammlung der Mitglieder (also auch ohne digitale
Versammlung) ist nur gültig, wenn alle Stimmberechtigten beteiligt wurden, bis zu dem
vom Vorstand gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten ihre
Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen
Mehrheit gefasst wurde.
(6) Über die Mitgliederversammlung ist ein Ergebnis- und Beschlussprotokoll zu fertigen, das
von der Versammlunggsleiterin sowie der Schriftführerin unterschrieben wird. Das Protokoll
wird auf der nächsten Mitgliederversammlung genehmigt.
(7) Jedes aktive Mitglied hat auf der Mitgliederversammlung eine Stimme. Fördermitglieder
haben kein Stimmrecht.
8 6 Der Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus
« der Vorsitzenden und einer stellvertretenden Vorsitzenden,
« der Schriftführerin und der stellv. Schriftführerin,
« der Kassenführerin und der stellv. Kassenführerin,
° bis zu fünf weiteren Beisitzerinnen.
(2) Die Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende bilden den Vorstand im Sinne des
& 26 BGB und somit den geschäftsführenden Vorstand. Jede ist einzel-
vertretungsberechtigt und vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich.
(3) Dem Vorstand können Ehrenvorstandsmitglieder angehören. Diese haben im Vorstand
kein Stimmrecht.
(4) Der Vorstand wird auf vier Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig; jedoch sollten die
Vorstandsmitglieder ihr Amt nicht länger als zwölf Jahre ausüben.
(S)Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig
aus, findet bei der nächsten Mitgliederversammlung eine Ersatzwahl statt.
(6)Die Mitglieder
des
Vorstandes
können
in
einem
angemessenen Umfang
für
ihren
Arbeits-
und
Zeitaufwand
(auch pauschale)
Vergütungen
erhalten.
Die
Höhe
der
Vergütung
wird
auf
Vorschlag
des
Vorstandes
von
der Mitgliederversammlung
beschlossen.
(7) Die Aufgaben des Vorstandes sind insbesondere
« Führung der laufenden Geschäfte des Vereins.
* Vertretung der Belange des Vereins auf örtlicher Ebene, im Kreisverband der
LandFrauenvereine und im Niedersächsischen LandFrauenverband Hannover e.V.
° Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung, Versammlungen und der
übrigen Veranstaltungen.
* Ausführung der von der Mitgliederversammlung bzw. Versammlungen gefassten
Beschlüsse.
* Vorschlag und Ernennung von Ehrenvorstandsmitgliedern.
« Beschluss über Ausschluss von Mitgliedern.
(8)Vorstandssitzungen finden nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal im Jahr statt.
Vorstandssitzungen werden unter Wahrung einer Frist von mindestens 1 Woche, mit
Angabe der Tagesordnung einberufen. An diejenigen Mitglieder, die dem Verein ihre E-
Mail-Adresse mitgeteilt haben, kann die Einladung auch per E-Mail erfolgen.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend
sind. Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst.
Die
Vorsitzende,
im
Verhinderungsfall
die stellvertretende
Vorsitzende,
kann
anordnen,
dass
die
Beschlussfassung über
einzelne
Gegenstände
im Umlaufverfahren
schriftlich
oder
per
E-Mail
erfolgt.
Die
Frist
der
Stimmabgabe
zur Beschlussvorlage
legt
die
Vorsitzende,
im
Verhinderungsfall
die stellvertretende
Vorsitzende, im
Einzelfall
fest,
sie
muss
mindestens
drei
Tage
ab Zugang
der Beschlussvorlage
betragen.
Beschlüsse im Umlaufverfahren werden nur gültig, wenn mindestens die Hälfte aller
Vorstandsmitglieder ihre Stimme oder Enthaltungserklärung abgegeben haben.
Vorstandssitzungen können auch in Form einer Telefon- oder Video-Konferenz
stattfinden. Die gefassten Beschlüsse sind in Textform (z. B. E-Mail) allen
Vorstandsmitgliedern zu übermitteln und werden nur gültig, wenn die einfache Mehrheit
aller Vorstandsmitglieder den gefassten Beschlüssen in Textform (z. B. E-Mail) oder bei
der nächsten Vorstandssitzung zustimmt.“
(9)Über
die
Beschlüsse der Vorstandssitzungen
ist
ein
Ergebnis-
und
Beschlussprotokoll
anzufertigen,
das von
der Vorsitzenden
und
Schriftführerin
zu
unterschreiben
ist.
Das
Protokoll
einer Sitzung
wird
den
Teilnehmern
per E-Mail
oder
auf
anderem
Wege
übersandt.
(10) Über die Vorstandsarbeit ist den Mitgliedern laufend, insbesondere in der
Mitgliederversammlung, zu berichten.
(11)
Die Haftung der
Mitglieder
des Vorstandes
ist
auf Vorsatz
und grobe
Fahrlässigkeit
beschränkt.
8 7 Erweiterter Vorstand
(1) Der erweiterte Vorstand besteht aus dem Vorstand und den Ortsvertreterinnen.
(2) Sitzungen des erweiterten Vorstandes finden nach Bedarf, mindestens einmal im Jahr,
statt.
(3)Die Sitzungen des erweiterten Vorstandes dienen insbesondere dem
Erfahrungsaustausch über Inhalt und Form der durchgeführten Aktivitäten des Vereins
sowie deren künftiger Planung.
(4)Über die Beschlüsse des erweiterten Vorstandes ist ein schriftliches Ergebnis- und
Beschlussprotokoll anzufertigen, das von der Vorsitzenden und Schriftführerin zu
unterschreiben ist. Das Protokoll wird den Teilnehmern zeitnah zur Verfügung gestellt und
auf der nächsten erweiterten Vorstandssitzung genehmigt.
& 8 Die Ortsvertreterinnen
(1)Die Ortsvertreterinnen sind für einen Ort bzw. Ortsteil zuständig. Sie vertreten den
LandFrauenverein und führen die Aufgaben des Vereins in ihrem jeweiligen Bereich
durch.
(2)Die Ortsvertreterinnen werden von den Mitgliedern in ihren Orten im Beisein der
Vorsitzenden bzw. ihrer Stellvertreterin für die Dauer von vier Jahren gewählt.
(3) Wiederwahl ist zulässig.
$ 9 Durchführung von Versammlungen/Veranstaltungen
Zusätzlich zur Mitgliederversammlung finden mindestens fünfmal jährlich weitere
Versammlungen/Veranstaltungen statt.
& 10 Bildung von Ausschüssen
Für die Bearbeitung besonderer Aufgaben können die Organe Ausschüsse bilden. Die
Mitglieder der Ausschüsse werden durch die Organe berufen. Über die Ergebnisse ist diesen
zu berichten.
& 11 Beschlussfähigkeit, Abstimmung, Wahlen
(1)Die Organe sind beschlussfähig, wenn zu den Versammlungen und Sitzungen
ordnungsgemäß eingeladen worden ist.
(2)Abstimmungen erfolgen in der Regel offen, es sei denn, es wird von einem Mitglied
geheime Abstimmung gewünscht. In der Regel erfolgt die Beschlussfassung durch
einfache Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Satzungsänderungen erfordern jedoch eine 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen der
anwesenden Mitglieder.
(3)Wahlen werden nach der von den Mitgliedern beschlossenen Wahlordnung durchgeführt.
Sie erfolgen in geheimer Abstimmung. Es kann von der Versammlung mit einfacher
Mehrheit eine offene Abstimmung zugelassen werden. Als gewählt gilt, wer mehr als die
Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Wird dies nicht erreicht, findet eine Stichwahl
zwischen den beiden Vorschlägen statt, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen. Bei
der Stichwahl genügt die relative Stimmenmehrheit.
& 12 Mitgliederbeiträge
(1)Jedes Mitglied ist beitragspflichtig; auch Ehrenmitglieder haben einen Mitgliedsbeitrag zu
entrichten.
(2)Über die Höhe des Mitgliedsbeitrages beschließt die Mitgliederversammlung.
(3) Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils bis zum 30.04. des Geschäftsjahres zu zahlen.
$ 13 Vergütung und Aufwandsentschädigung
(1)Den Vorstandsmitgliedern, den Ortsvertreterinnen sowie allen Mitgliedern, die
ehrenamtlich im Auftrag des Vorstandes bestimmte Aufgaben für den Verein '
wahrnehmen, muss der im Rahmen ihrer Tätigkeiten entstandene nachgewiesene
Aufwand (Porto, Fahrtkosten, sonstige Sachkosten) erstattet werden (8 670 BGB).
Darüber hinaus sollte den Vorstandsmitgliedern eine Vergütung für ihren Arbeits- und
Zeitaufwand gezahlt werden.
(2) Die Höhe der Vergütung wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
& 14 Auflösung des Vereins
(1)Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung, wobei
mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sein muss.
(2)Ist diese Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, kann sie erneut mit einer Frist von
14 Tagen einberufen werden. Sie ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen
Mitglieder beschlussfähig.
(3)Das Vereinsvermögen ist im Falle der Auflösung dem Kreisverband der
LandFrauenvereine zwecks Förderung seiner Tätigkeit zur Verfügung zu stellen.
8 15 Datenschutz
(1)Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der
Vorgaben der EU Datenschutz-Grundverordinung (DS-GVO) und des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und
sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.
(2)Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat
jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:
das Recht auf Auskunft zu seinen Daten,
das Recht auf Berichtigung seiner Daten,
das Recht auf Löschung seiner Daten,
das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten,
das Recht auf Datenübertragbarkeit,
« das Widerspruchsrecht und
« das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
(3)Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es
untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen zur
Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten
zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das
Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.
Die Satzung tritt mit Wirkung vom 05.04.2022 in Kraft.
Upen, den 05. April 2022
Susanne Schwacke KerstinSchroeder-Ludewig
(1. Vorsitzende) (Schriftführerin)
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