Unser Programm im Ortsverein Goslar 2025

Gäste sind herzlich willkommen!

 

Januar

Gerollt, gefüllt, genießen - Variationen von Rouladen  

Wann: Sa., 11.1.25  10:00-14:00 Uhr   Wo: BBS Goslar   Bornhardtstr. 14    38640 Goslar  

Anmeldung: bis 2.1.25  bei  Sabine Mahnkopf  05346  2633 ab 18:00 Uhr, gern auf AB sprechen!

Kosten: 25 € zzgl. ca. 14€ Material 

 

Jahreshauptversammlung & Vortrag "Erziehung im Wandel der Zeit"

Wann: Do. 16.1.25  14:30 Uhr   Wo:  Lindenhof  Schützenallee 1  38640 Goslar  

Anmeldung: bis 6.1.25  bei Susanne Schwacke 0151  560  905 14

 

Februar

Grünkohlessen & Vortrag "Sex and Crime in der Bibel"

Wann: Do., 13.2.25  17:00 Uhr   Wo: Haus am See   Am Badeteich 2   38315 Schladen    

Anmeldung: bis 3.2.25  bei Annette Duderstadt 05324  2250

 

März

Betriebsbesichtigung Firma Brodhage (Dichtungen u. Verschlüsse) mit Kaffee trinken 

Wann: Mi., 12.3.25 ab 15:00 Uhr    Wo: Firma Brodhage   Krichweg 11   38690 Vieneburg

Anmeldung: bis 5.3.25  bei Susanne Schwacke   0151  560  905 14          

 

Vorhang auf: Wir gehen in`s Kino zu "Liebesbriefe aus Nizza“ 

Wann: Mi., 19.3.25 ab 17:30 Uhr       Wo: Cineplex  Carl-Zeiß-Str.1   38644 Goslar       Kosten: 12€

Anmeldung: bis 14.3.25  bei Heike Wedde 05322 80029   heikewedde@t-online.de  

 

April 

Frauenfrühstück & Vortrag "Herausforderungen in der Landwirtschaft" 

Wann: Sa., 5.4.25  10:00 Uhr   Wo: Dorfgemeinschaftsanlagen  Swenslop 4  neben der Kirche   38704 Upen   

Anmeldung: bis 28.3.25  bei Frederike Schlesinger  01511 521 9669

 

Wandern im Ilsetal

Wann: Sa., 26.4.25  10:00 Uhr    Wo: Treffpunkt wird noch bekannt gegeben       

Anmeldung: bis 19.4.25  bei Karin Schilling 0171 1052196  schilling.mahner@gmx.de                             

 

Mai

Jerstedt kennenlernen 

Wann: Mi., 7.5.25   14 Uhr   Wo:  Treffpunkt ist vor der Kirche in Jerstedt   

Anmeldung: bis 30.4.25  bei Jutta Meßmer  05321 81718   juttamessmer@gmx.net   

 

Radtour mit der Landjugend Nordharz & Kaffee Pause

Wann: Sa., 17.5.25   12:00 Uhr  Wo: Marktplatz   38729 Lutter am Barenberg

Anmeldung: bis 10.5.25  bei Susanne Schwacke 0151  560  905 14        

 

Politik hautnah erleben - Wir fahren zum Landtag nach Hannover 

Wann: Mi., 21.5.25      

Anmeldung & Informationen: bis 2.4.25  bei Heike Wedde 05322 80029   heikewedde@t-online.de

 

Juni

Fahrt ins Blaue

Wann: Mi., 11.6.25   

Anmeldung & Information: bis 28.5.25  bei Sabine Loose 05346 94300   

 

Juli

Vorstandssitzung mit den Ortsvertreterinnen 

Wann: Do., 3.7.25   14:30 Uhr   Wo: Waldcafe Liebenburg   Poststraße 2   38704 Liebenburg   

Es folgt eine gesonderte Einladung!

 

August

Kaiserpfalz Goslar: "Auf den Spuren mittelalterlicher Herrscher"

Wann: Di., 19.8.25   14 Uhr   Wo: Parkplatz vor der Kaiserpfalz   38640 Goslar  

Anmeldung: bis 12.8.25  bei Elke Schmidt 05324 75015    Kosten: ca. 10€

 

Ein Sommergartentraum: Ein schöner Abend in Westerode

Wann: Mi., 20.08.25  17 Uhr  Wo: Sandstr. 7   38667 Westerode   Kosten: 12€  

Anmeldung: bis 15.8.25  bei den Ortsvorsitzenden oder Heike Wedde 05322 80029 heikewedde@t-online.de

 

Die Oker: Einen Fluß mit dem Rad erleben

Wann: Sa., 30.08.25  10 Uhr  Wo: Parkplatz an der Pfalz Werla  

Anmeldung & Informationen: Heidi Sperling 0160 92929327

 

 September

Die Schönheiten der Mecklenburger Seenplatte (Kurzreise mit 3 Übernachtungen)

Wann: Do., 11.9. - So. 14.9.25 

Anmeldung & Informationen: bis 30.6.25  bei Lore Wesche 05324 2477

 

Wandern im Selketal  

Wann: Sa., 27.9.25   10 Uhr  Wo: Treffpunkt wird noch bekannt gegeben!

Anmeldung: bis 20.9.25  bei Karin Schilling 0171 1052196  schilling.mahner@gmx.de

 

Oktober

 Literarischer Abend mit kleinem Imbiss

Wann: Do., 9.10.25   17:00 Uhr   Wo: Pfarrscheune   Ringstraße 11   38704 Dörnten          

Anmeldung: bis 30.9.25  bei Sabine Mahnkopf  05346  2633  ab 18:00 Uhr   Kosten: ca. 10€

 

Staudenbörse - Schönes für meinen Garten

Wenn Sie Pflanzen abzugeben haben, melden Sie sich bitte bei den Ortsvorsitzenden.

Wann: Sa., 11.10.25   10-14 Uhr  Wo: Birkenhof  Immenröderstr. 21  38644 Goslar  

 

November

Königreich Jordanien - Auf den Spuren des Alten Testaments

Wann: Di., 4.11.25  16:00 Uhr  Wo: Waldcafe Liebenburg   Poststraße 2   38704 Liebenburg   

Anmeldung: bis zum 22.10.2025 bei Dagmar Graf  05346 946 495

 

Ein starker Verein - Mit Teamarbeit wird`s leichter (Tagesseminar)

Wann: Sa. 15.11.25  9-16 Uhr  Wo: Gemeinderaum  Hauptstr. 17  38667 Bettingerode

Anmeldung: bis 10.11.25 bei G. Hübner 0531 28997124  gunhild.huebner@lwk-niedersachsen.de

 

Winterliches  Basteln  

Wann: Mo., 17.11.25   16:00 Uhr   Wo: C. Markwort   Im Beeke 6   38704 Upen

Anmeldung: bis 11.11.25  bei  Susanne Schwacke 0151  560  905 14

 

Dezember

Adventsfeier 

Wann: Mo., 1.12.25   14:30 Uhr  Wo: Der Ort wird noch bekannt gegeben!  

Anmeldung:  bis 23.11.25  bei Susanne Schwacke  0151  560  905 14

 

Land Frauen
Satzung des LandFrauenvereins Goslar
It. Beschluss der Jahreshauptversammlung am 05. April 2022
& 1 Name, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr
(1)Der Verein führt den Namen LandFrauenverein Goslar.
(2)Der Verein wurde am 02.07.1946 gegründet, als landwirtschaftlicher Hausfrauenverein
Kreis Goslar, beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 06.11.1946.
(3)Das Vereinsgebiet erstreckt sich auf die Stadt Goslar mit ihren Stadtteilen, den Landkreis
Goslar und angrenzende Ortschaften.
Der Verein hat seinen Sitz am Wohnsitz der ersten Vorsitzenden.
(4)Der LandFrauenverein ist Mitglied im Kreisverband Goslar und im Niedersächsischen
LandFrauenverband Hannover e.V.
(5)Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
& 2 Zweck und Aufgabe
(1) Der Verein vertritt und fördert die Interessen der Frauen im ländlichen Raum.
(2) Parteipolitisch unabhängig und überkonfessionell, auf christlicher Grundlage, setzt er sich
für die Verbesserung der Lebensbedingungen im ländlichen Raum ein. Er befasst sich
daher mit allen Fragen, die für das Leben der Bevölkerung im ländlichen Raum von
Bedeutung sind.
(3) Im Rahmen dieser Zielsetzung nimmt der Verein folgende Aufgaben wahr:
° die Vertretung der Interessen der Frauen und ihrer Familien im ländlichen Raum und
in der Landwirtschaft
« Information und Weiterbildung der Frauen im ländlichen Raum als Hilfe und
Unterstützung für die Bewältigung der Aufgaben in Familie, Beruf und Gesellschaft.
« Förderung der wirtschaftlichen, landwirtschaftlichen, ökologischen, sozialen,
kulturellen und strukturellen Belange des ländlichen Raumes
« Förderung der Kinder und Jugendlichen im ländlichen Raum.
(4) Der Verein strebt eine Zusammenarbeit mit anderen Vereinen und Organisationen auf
örtlicher Ebene an.
(5) Alle Vereinsämter werden ehrenamtlich wahrgenommen. Vergütungen und Zahlungen
können nur auf Grundlage dieser Satzung und den entsprechenden gesetzlichen
Regelungen erfolgen.
$ 3 Mitgliedschaft
(1)
Jede Frau, die
den
Zweck
und
die
Aufgaben
des
Vereins
unterstützt,
kann
aktives
Mitglied
werden.
(2)
Die
Aufnahme
erfolgt
anhand
einer
schriftlichen
Beitrittserklärung
an
den
Vorstand
des
Vereins,
der
über
die
Aufnahme
entscheidet.
Ablehnungen
bedürfen
keiner
Begründung.
(3)
Einzelpersonen
und
juristische
Personen können
als
Fördermitglieder
aufgenommen
werden.
4)
Der
Austritt
aus
dem
Verein
kann
nur
zum
Ende
eines
Kalenderjahres
erfolgen
und
muss
schriftlich
bis
zum
30.
September
des
Jahres
an
den
Vorstand
erklärt
werden.
Bereits
gezahlte
Beiträge
werden
nicht
zurückerstattet.
(5)Vereinsmitglieder
können
durch Beschluss
des
Vorstandes
aus
dem
Verein
ausgeschlossen werden,
wenn
sie
mit
der
Beitragszahlung
zwei Jahre
im
Rückstand
sind
oder
in
grober
Weise
gegen
die
Vereinsinteressen
verstoßen haben.
(6)
Einzelpersonen,
die
sich
in
besonderer
Weise
um
die Arbeit
und
Entwicklung
des
Vereins
verdient
gemacht
haben,
können
durch
die
Mitgliederversammlung
zum
Ehrenmitglied
ernannt
werden.
$ 4 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind
1. die Mitgliederversammlung,
2. der Vorstand,
3. der erweiterte VorstandDie
Kreisvorsitzende wird
zu
den
Sitzungen
des
erweiterten
Vorstandes
als
Gast
eingeladen.
Sie hat kein
Stimmrecht.
8 5 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt.
(2)
Die Einladung zur Mitgliederversammlung
erfolgt
auf
schriftlichem
Wege
mit
Angabe
der
Tagesordnung.
An
diejenigen
Mitglieder, die
dem
Verein
ihre
E-Mail-Adresse
mitgeteilt
haben,
kann
die
Einladung
auch
per E-Mail
erfolgen.
(3) Die Mitgliederversammlung ist zuständig für
* Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
« Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes
* Genehmigung des Haushaltsabschlusses
« Entlastung des Vorstandes
« Wahl der Rechnungsprüferinnen
« Festsetzung des Mitgliederbeitrages
« Genehmigung des Haushaltsplanes
« Festlegung der Höhe der Vergütung für den Arbeits- und Zeitaufwand des Vorstandes
« Wahl des Vorstandes
« Genehmigung der Satzung und Beschlussfassung über Satzungsänderungen
« Beschlussfassung über die Wahlordnung des Vereins
« Beschlussfassung über alle Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für den Verein.
(4) Die Durchführung der Wahlen erfolgt nach der von der Mitgliederversammlung
beschlossenen Wahlordnung.
(5) Mitgliederversammlungen ohne körperliche Anwesenheit am Versammlungsort sind
möglich (virtuelle bzw. digitale Mitgliederversammlung). Mitgliederrechte können dabei im
Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden. Ebenfalls kann die schriftliche
Stimmabgabe ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung vor der Durchführung der
Mitgliederversammlung durch den Vorstand ermöglicht werden.
Ein Beschluss ganz ohne Versammlung der Mitglieder (also auch ohne digitale
Versammlung) ist nur gültig, wenn alle Stimmberechtigten beteiligt wurden, bis zu dem
vom Vorstand gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten ihre
Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen
Mehrheit gefasst wurde.
(6) Über die Mitgliederversammlung ist ein Ergebnis- und Beschlussprotokoll zu fertigen, das
von der Versammlunggsleiterin sowie der Schriftführerin unterschrieben wird. Das Protokoll
wird auf der nächsten Mitgliederversammlung genehmigt.
(7) Jedes aktive Mitglied hat auf der Mitgliederversammlung eine Stimme. Fördermitglieder
haben kein Stimmrecht.
8 6 Der Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus
« der Vorsitzenden und einer stellvertretenden Vorsitzenden,
« der Schriftführerin und der stellv. Schriftführerin,
« der Kassenführerin und der stellv. Kassenführerin,
° bis zu fünf weiteren Beisitzerinnen.
(2) Die Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende bilden den Vorstand im Sinne des
& 26 BGB und somit den geschäftsführenden Vorstand. Jede ist einzel-
vertretungsberechtigt und vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich.
(3) Dem Vorstand können Ehrenvorstandsmitglieder angehören. Diese haben im Vorstand
kein Stimmrecht.
(4) Der Vorstand wird auf vier Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig; jedoch sollten die
Vorstandsmitglieder ihr Amt nicht länger als zwölf Jahre ausüben.
(S)Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig
aus, findet bei der nächsten Mitgliederversammlung eine Ersatzwahl statt.
(6)Die Mitglieder
des
Vorstandes
können
in
einem
angemessenen Umfang
für
ihren
Arbeits-
und
Zeitaufwand
(auch pauschale)
Vergütungen
erhalten.
Die
Höhe
der
Vergütung
wird
auf
Vorschlag
des
Vorstandes
von
der Mitgliederversammlung
beschlossen.
(7) Die Aufgaben des Vorstandes sind insbesondere
« Führung der laufenden Geschäfte des Vereins.
* Vertretung der Belange des Vereins auf örtlicher Ebene, im Kreisverband der
LandFrauenvereine und im Niedersächsischen LandFrauenverband Hannover e.V.
° Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung, Versammlungen und der
übrigen Veranstaltungen.
* Ausführung der von der Mitgliederversammlung bzw. Versammlungen gefassten
Beschlüsse.
* Vorschlag und Ernennung von Ehrenvorstandsmitgliedern.
« Beschluss über Ausschluss von Mitgliedern.
(8)Vorstandssitzungen finden nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal im Jahr statt.
Vorstandssitzungen werden unter Wahrung einer Frist von mindestens 1 Woche, mit
Angabe der Tagesordnung einberufen. An diejenigen Mitglieder, die dem Verein ihre E-
Mail-Adresse mitgeteilt haben, kann die Einladung auch per E-Mail erfolgen.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend
sind. Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst.
Die
Vorsitzende,
im
Verhinderungsfall
die stellvertretende
Vorsitzende,
kann
anordnen,
dass
die
Beschlussfassung über
einzelne
Gegenstände
im Umlaufverfahren
schriftlich
oder
per
E-Mail
erfolgt.
Die
Frist
der
Stimmabgabe
zur Beschlussvorlage
legt
die
Vorsitzende,
im
Verhinderungsfall
die stellvertretende
Vorsitzende, im
Einzelfall
fest,
sie
muss
mindestens
drei
Tage
ab Zugang
der Beschlussvorlage
betragen.
Beschlüsse im Umlaufverfahren werden nur gültig, wenn mindestens die Hälfte aller
Vorstandsmitglieder ihre Stimme oder Enthaltungserklärung abgegeben haben.
Vorstandssitzungen können auch in Form einer Telefon- oder Video-Konferenz
stattfinden. Die gefassten Beschlüsse sind in Textform (z. B. E-Mail) allen
Vorstandsmitgliedern zu übermitteln und werden nur gültig, wenn die einfache Mehrheit
aller Vorstandsmitglieder den gefassten Beschlüssen in Textform (z. B. E-Mail) oder bei
der nächsten Vorstandssitzung zustimmt.“
(9)Über
die
Beschlüsse der Vorstandssitzungen
ist
ein
Ergebnis-
und
Beschlussprotokoll
anzufertigen,
das von
der Vorsitzenden
und
Schriftführerin
zu
unterschreiben
ist.
Das
Protokoll
einer Sitzung
wird
den
Teilnehmern
per E-Mail
oder
auf
anderem
Wege
übersandt.
(10) Über die Vorstandsarbeit ist den Mitgliedern laufend, insbesondere in der
Mitgliederversammlung, zu berichten.
(11)
Die Haftung der
Mitglieder
des Vorstandes
ist
auf Vorsatz
und grobe
Fahrlässigkeit
beschränkt.
8 7 Erweiterter Vorstand
(1) Der erweiterte Vorstand besteht aus dem Vorstand und den Ortsvertreterinnen.
(2) Sitzungen des erweiterten Vorstandes finden nach Bedarf, mindestens einmal im Jahr,
statt.
(3)Die Sitzungen des erweiterten Vorstandes dienen insbesondere dem
Erfahrungsaustausch über Inhalt und Form der durchgeführten Aktivitäten des Vereins
sowie deren künftiger Planung.
(4)Über die Beschlüsse des erweiterten Vorstandes ist ein schriftliches Ergebnis- und
Beschlussprotokoll anzufertigen, das von der Vorsitzenden und Schriftführerin zu
unterschreiben ist. Das Protokoll wird den Teilnehmern zeitnah zur Verfügung gestellt und
auf der nächsten erweiterten Vorstandssitzung genehmigt.
& 8 Die Ortsvertreterinnen
(1)Die Ortsvertreterinnen sind für einen Ort bzw. Ortsteil zuständig. Sie vertreten den
LandFrauenverein und führen die Aufgaben des Vereins in ihrem jeweiligen Bereich
durch.
(2)Die Ortsvertreterinnen werden von den Mitgliedern in ihren Orten im Beisein der
Vorsitzenden bzw. ihrer Stellvertreterin für die Dauer von vier Jahren gewählt.
(3) Wiederwahl ist zulässig.
$ 9 Durchführung von Versammlungen/Veranstaltungen
Zusätzlich zur Mitgliederversammlung finden mindestens fünfmal jährlich weitere
Versammlungen/Veranstaltungen statt.
& 10 Bildung von Ausschüssen
Für die Bearbeitung besonderer Aufgaben können die Organe Ausschüsse bilden. Die
Mitglieder der Ausschüsse werden durch die Organe berufen. Über die Ergebnisse ist diesen
zu berichten.
& 11 Beschlussfähigkeit, Abstimmung, Wahlen
(1)Die Organe sind beschlussfähig, wenn zu den Versammlungen und Sitzungen
ordnungsgemäß eingeladen worden ist.
(2)Abstimmungen erfolgen in der Regel offen, es sei denn, es wird von einem Mitglied
geheime Abstimmung gewünscht. In der Regel erfolgt die Beschlussfassung durch
einfache Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Satzungsänderungen erfordern jedoch eine 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen der
anwesenden Mitglieder.
(3)Wahlen werden nach der von den Mitgliedern beschlossenen Wahlordnung durchgeführt.
Sie erfolgen in geheimer Abstimmung. Es kann von der Versammlung mit einfacher
Mehrheit eine offene Abstimmung zugelassen werden. Als gewählt gilt, wer mehr als die
Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Wird dies nicht erreicht, findet eine Stichwahl
zwischen den beiden Vorschlägen statt, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen. Bei
der Stichwahl genügt die relative Stimmenmehrheit.
& 12 Mitgliederbeiträge
(1)Jedes Mitglied ist beitragspflichtig; auch Ehrenmitglieder haben einen Mitgliedsbeitrag zu
entrichten.
(2)Über die Höhe des Mitgliedsbeitrages beschließt die Mitgliederversammlung.
(3) Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils bis zum 30.04. des Geschäftsjahres zu zahlen.
$ 13 Vergütung und Aufwandsentschädigung
(1)Den Vorstandsmitgliedern, den Ortsvertreterinnen sowie allen Mitgliedern, die
ehrenamtlich im Auftrag des Vorstandes bestimmte Aufgaben für den Verein '
wahrnehmen, muss der im Rahmen ihrer Tätigkeiten entstandene nachgewiesene
Aufwand (Porto, Fahrtkosten, sonstige Sachkosten) erstattet werden (8 670 BGB).
Darüber hinaus sollte den Vorstandsmitgliedern eine Vergütung für ihren Arbeits- und
Zeitaufwand gezahlt werden.
(2) Die Höhe der Vergütung wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
& 14 Auflösung des Vereins
(1)Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung, wobei
mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sein muss.
(2)Ist diese Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, kann sie erneut mit einer Frist von
14 Tagen einberufen werden. Sie ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen
Mitglieder beschlussfähig.
(3)Das Vereinsvermögen ist im Falle der Auflösung dem Kreisverband der
LandFrauenvereine zwecks Förderung seiner Tätigkeit zur Verfügung zu stellen.
8 15 Datenschutz
(1)Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der
Vorgaben der EU Datenschutz-Grundverordinung (DS-GVO) und des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und
sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.
(2)Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat
jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:
das Recht auf Auskunft zu seinen Daten,
das Recht auf Berichtigung seiner Daten,
das Recht auf Löschung seiner Daten,
das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten,
das Recht auf Datenübertragbarkeit,
« das Widerspruchsrecht und
« das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
(3)Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es
untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen zur
Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten
zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das
Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.
Die Satzung tritt mit Wirkung vom 05.04.2022 in Kraft.
Upen, den 05. April 2022

Susanne Schwacke            KerstinSchroeder-Ludewig
(1. Vorsitzende)                     (Schriftführerin)

Logo

© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.